Beantragung von Briefwahl


Wahlberechtigte, die bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag bei der Gemeinde Simmerath gestellt haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen.

Alternativ können Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail beantragt werden. Bitte geben Sie hierzu in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift an.

Bitte senden Sie diese E-Mail an wahlamt@gemeinde.simmerath.de.

Information vom 30. Januar 2025: Die Wahlbenachrichtigungen mit Informationen zum Eintrag im Wählerverzeichnis, dem Wahllokal und der Beantragung von Briefwahl werden aktuell zugestellt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigung bedeutet nicht, dass ein zuvor gestellter Briefwahlantrag nicht eingegangen ist. Alle bisher eingegangenen Briefwahlanträge werden unabhängig vom Versand der Wahlbenachrichtigung berücksichtigt.

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann unabhängig von Art und Zeitpunkt der Beantragung erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel und damit voraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 erfolgen.
Ab diesem Zeitpunkt werden Ihnen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zugestellt.


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