Härtefallhilfen für Heizkosten in NRW

Die Landesregierung NRW hat ein Antragsverfahren für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, auf den Weg gebracht.

Antragsstellung online
Kontakt: Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Telefon: 0211/86184040

Verbraucherinnen und Verbraucher können die sogenannte Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Entlastet werden können Eigentümerinnen und Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreibende“) und Mieterinnen und Mieter, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Die Entlastung gilt für Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Die Mehrkosten werden anhand des Preises, den die Verbraucherinnen und Verbraucher für ihren Energieträger in diesem Zeitraum tatsächlich gezahlt haben, berechnet. Entscheidend ist dabei, dass das Lieferdatum innerhalb des Entlastungszeitraums liegt. Ausnahme: Sofern nachgewiesen ist, dass die Bestellung des Energieträgers im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung aber bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, kann auch das Bestelldatum geltend gemacht werden.

Preissteigerungen beim Einkauf von nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2023 sind von dem Programm nicht erfasst.

Antragsstellung

Die Antragsstellung erfolgt online unter www.heizkostenhilfe.nrw. Dort können Antragstellende zudem vorab ausrechnen lassen, ob sie für eine Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für eine Antragstellung wird die Bund.ID oder eine ELSTER-ID benötigt.

Für Rückfragen stehen die Ansprechpersonen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter der Hotline 0211/86184040 zur Verfügung.

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