Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut
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Vordruck Bedarfsanmeldung
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Richtlinie Stärkungspakt NRW
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Begleitinformationen zur Richtlinie
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Antragsberechtigt sind die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen, z.B. die Sozial- und Schuldnerberatung, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs sowie Nachbarschaftsnetzwerke in Stadtteilen.
Mit diesem Förderprogramm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom– und Heizkosten, Kosten für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr sowie Honorarausgaben für Fachkräfte.
Die Unterstützungsleistungen können für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 gewährt werden.
Die Gemeinde Simmerath hat entsprechend anteilige Mittel seitens des Landes NRW erhalten, die nun an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitergeleitet werden können.
Sofern bereits eine Finanzierung über eine andere Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.
Träger, die ausschließlich lokal in Simmerath tätig sind, können mit dem Vordruck „Bedarfsanmeldung“ (siehe Downloads) bis zum 30.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung Simmerath einen Antrag einreichen.
Träger, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, können nähere Informationen zur Antragstellung bei der StädteRegion unter www.staedteregion-aachen.de/staerkungspakt erhalten.
Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie in den Downloads „Richtlinie Stärkungspakt NRW“ und „Begleitinformationen zur Richtlinie“.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.