Offene Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Simmerath
Interessante Bildungsangebote
Seit Einführung der Offenen Ganztagsschule konnte das Bildungsangebot um interessante Bereiche erweitert und damit gerade für die ländliche Struktur ein wertvoller Zugewinn für die Kinder erreicht werden.
Die Kinder haben die Möglichkeit, über das Soll des Unterrichtsalltags hinaus Förderungen wahrzunehmen. Besondere Angebote sind gegeben in der Hausaufgabenbetreuung und -hilfe, in Kursen mit interessanten Angeboten, in Arbeits- und Spielformen der Betreuung oder durch Lernen und Leben im sozialen Miteinander.

Elternbeiträge
Die Kostenbeteiligung der Eltern an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule erfolgt auf folgender Rechtsgrundlage:
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den Grundschulen vom 17.12.2019
Der Elternbeitrag wird für das jeweilige Schuljahr erhoben, d.h. vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres.
Die Einkommensverhältnisse werden überprüft. Hierzu haben die Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten der Gemeinde Simmerath in einer verbindlichen Erklärung schriftlich ihr Einkommen nachzuweisen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird der Elternbeitrag in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Einkommensberechnung.
Betreuungszeiten
An allen Schultagen werden die Kinder von Schulbeginn bis 16:00 Uhr (Steckenborn) bzw. 16:15 Uhr (Simmerath und Lammersdorf) betreut. An den beweglichen Feiertagen findet grundsätzlich keine Betreuung statt.
Der Betreuungsvertrag wird für ein Schuljahr abgeschlossen und ist für diesen Zeitraum verbindlich. Er verlängert sich auch bei weiterem Verbleib des Kindes in der OGS nicht automatisch.
Gebühren
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen der Eltern und kann der Satzung entnommen werden (siehe Downloads).
Lastschriftverfahren
Sie haben die Möglichkeit, der Gemeinde Simmerath eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so dass offene Forderungen bei Fälligkeit automatisch im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierdurch verhindern Sie ggf. Mahngebühren und brauchen sich nicht um termingerechte Überweisungen zu kümmern. Die entsprechende Einzugsermächtigung finden Sie unter Downloads.
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Elternbeitragssatzung
PDF · 258.8 kB
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Erklärung zum Elterneinkommen
PDF · 318.1 kB
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Hinweise zur Einkommenserklärung
PDF · 118.2 kB
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Änderungsantrag zum Elterneinkommen
PDF · 233.0 kB
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Datenschutzerklärung Elternbeiträge
PDF · 219.7 kB
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SEPA Einzugsermächtigung
PDF · 63.8 kB
Ansprechpartner
Schulverwaltungsamt
Gemeinde Simmerath
Schulverwaltungsamt
Rathaus 1
52152 Simmerath
Frau Hurtz
Tel. 02473 / 607-139
E-Mail:
Trägerverein
"Offene Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Simmerath" e.V.
Bickerather Straße 1
52152 Simmerath
Tel. 02473 / 9271142
Bürozeiten:
Mo. u. Mi.: 8.00 - 12.00 Uhr
Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: