Konjunkturpaket II

Bund und Länder hatten sich Anfang 2009 unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände für konjunkturfördernde Maßnahmen ausgesprochen.

Ein Baustein des Konjunkturpaketes II ("Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes") ist das "Zukunftsinvestitionsgesetz" (ZuInvG), mit dem das kommunale Investitionsprogramm umgesetzt werden sollte.

Mit dem ZuInvG und der dazugehörenden Verwaltungsvereinbarung wurde das kommunale Investitionsprogramm, für das der Bund insgesamt 10 Mrd. Euro zur Verfügung stellte, für zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder umgesetzt.

Es gab zwei Investitionsschwerpunkte und zwar die Bildungsinfrastruktur und die Sonstige Infrastruktur.

Zum Bereich "Bildung" gehörten z.B. Kindergärten, Schulen, Hochschulen.

Unter "Sonstige Infrastruktur" fielen Krankenhäuser, städtebauliche Maßnahmen, ländliche Infrastruktur und Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen.

Mit dem Abruf der Bundesfördermittel ist eine faktische Eigenbeteiligung in Höhe von 12,5% verbunden, die ab dem Jahr 2012 über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen (Schul- und Investitionspauschale) nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes abgegolten wird.

Gefördert wurden Maßnahmen, die nach dem 26. Januar 2009 begonnen wurden. Der Förderzeitraum endete am 31. Dezember 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die Maßnahmen begonnen sein. Im Jahr 2011 konnten sie noch abgeschlossen und abgerechnet werden.

Für die Gemeinde Simmerath wurden folgende pauschale Zuweisungen für Zukunftsinvestitionen im Rahmen des Konjunkturpaketes II mit Bescheid vom 08. April 2009 ausgewiesen:

EuroInvestitionsschwerpunkt
Bildung:                                                     484.062 Euro
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur:          811.179 Euro
Gesamtförderung:                                    1.295.241 Euro

Nach § 5 (1) Investitionsförderungsgesetz (InvföG) hat die Kommune die Möglichkeit, Mittel nach den Investitionsschwerpunkten Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur mit einer anderen Kommune zu tauschen.

Mit der Gemeinde Heimbach wurden Anfang Juni 2011 20.000 Euro und mit der Stadt Lünen Ende Juni 2011 50.000 Euro getauscht, so dass die Gemeinde letztendlich über folgende Zuweisungen verfügen konnte:

Investitionsschwerpunkt Bildung:                   414.062 Euro
Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur:                                              881.179 Euro
Gesamtförderung:                                    1.295.241 Euro

Die im Download dargestellte Übersicht zeigt die 20 Maßnahmen, die die Gemeinde Simmerath mit Mitteln des Konjunkturpakets II durchführen konnte.

Alle Maßnahmen wurden bis Ende 2011 abgeschlossen.

Im Bereich der Bildungsinfrastruktur wurden 1.210,56 Euro und im Bereich der Sonstigen Infrastruktur Mittel i.H.v. 330,59 Euro nicht verwendet.

Da am 13. Dezember 2011 die letzte Maßnahme beendet werden konnte, wurde der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass die Gemeinde Simmerath auf die restlichen Mittel i.H.v. insgesamt 1.541,15 Euro verzichtet. Die bewilligten Fördermittel von 1.295.241,00 Euro wurden somit mit 99,9% nahezu vollständig in Anspruch genommen.

Auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur entfielen abschließend 412.851,44 Euro und auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur 880.848,41 Euro.

Die Gemeinde Simmerath konnte aufgrund des Konjunkturpaketes II zukunftsorientiert investieren und Projekte realisieren, die entlastend für zukünftige Haushalte wirken, aber möglicherweise ansonsten wegen der schwierigen Finanzsituation gar nicht oder sehr viel später hätten umgesetzt werden können.

Eine Übersicht über die Maßnahmen, die die Gemeinde Simmerath mit Mitteln des Konjunkturpaketes II durchführen konnte, entnehmen Sie bitte dem anhängenden Download.

Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II