Gewerbewesen

  • Kurztext

    Gewerbe An-, Um- und Abmeldungen

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jeder, der einen selbstständigen Betrieb im stehenden Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, die Tätigkeit verändert oder den Betrieb aufgibt, verpflichtet, dies der zuständigen Ordnungsbehörde gleichzeitig bzw. unverzüglich anzuzeigen.

    Bei einer Verlegung des Betriebs in einen anderen gemeindlichen Meldebezirk ist ab dem 01.11.2025 nur noch eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde des zukünftigen Betriebssitzes erforderlich. Eine Abmeldumg bei der für die bisherige Betriebsstätte zuständigen Behörde ist nicht mehr erforderlich.

    Gewerbeabmeldungen sind demnach nur noch dann erforderlich wenn:

    • der Betrieb aufgegeben wird
    • der Betrieb ins Ausland verlegt wird

     

  • Erforderliche Unterlagen

    Gewerbeanmelde-, -ab- oder –ummeldeformular (siehe Downloads)

    Kopie Personalausweis

    bei zulassungspflichtigem Handwerk – Kopie Handwerkskarte

    bei juristischen Personen – Auszug aus dem Handelsregister

  • Kosten

    An- und Ummeldungen:

    Einzelunternehmen 26,-- €

    juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- €

    jeder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person 13,-- €

     

    Abmeldungen: gebührenfrei

  • Verfahrensablauf

    Unterlagen können postalisch oder elektronisch zugesandt werden

  • Anträge / Formulare

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende