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Streitschlichtung durch Schiedspersonen

Streitschlichtung durch Schiedspersonen

Schiedspersonen schlichten in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten und anderen Strafsachen und tragen so zu einer erheblichen Entlastung der Justiz bei.

Sie arbeiten ehrenamtlich:
Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- u. Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen; für ca. 28.- € können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.

Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Das bedeutet, dass bei

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Zivilsachen bei einem Streitwert bis 600.- € sowie
  • in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten

zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.

Ein Schlichtungsversuch bei Schiedspersonen ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit und spart dadurch Zeit und Nerven, ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt" oder „verliert".


Schiedsperson der Gemeinde Simmerath

Karl Rambadt

Bruchbendstraße 33

52152 Simmerath

+49 2473 7728

Stellvertretende Schiedsperson

Michael Huppertz

Zum Belgenbach 12b

52152 Simmerath

+49 2473 7955

+49 151 7300 8537

Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung

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