Grabstätten
Leistungsbeschreibung
Bei Grabstätten wird zunächst unterschieden nach Aschen- bzw. Urnengrabstätten und nach Erdbestattungen.Die Ruhefrist für Aschen- bzw. Urnenbeisetzungen beträgt 25 Jahre, für Erdbestattungen 30 Jahre.Sodann wird unterschieden nach Grabarten: Reihengräber und Wahlgräber.Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit anlässlich eines Todesfalles eine Mehrfachgrabstätte zu erwerben, deren Nutzungsrecht nachgekauft werden kann. Eine Reihengrabstätte kann nicht nachgekauft werden.Gerne informieren wir Sie über die einzelnen Beisetzungsmöglichkeiten.Dokumente
- Antrag auf Einebnung eines Grabes
Einebnung eines Grabes
- Antrag auf Einebnung eines Grabes (Wahlgrab)
Antrag auf Einebnung eines Grabes (Wahlgrab)
- Antrag auf Einebnung eines Grabes