Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
Leistungsbeschreibung
Beantragung der Gestattung einer vorübergehenden Schankwirtschaft (kurzzeitiger Alkoholausschank). Diese ist beim Alkoholausschank gegen Bezahlung im Rahmen von Veranstaltungen (Dorffeste, o. Ä.) erforderlich.
Für die gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz wechseln Sie bitte zu "Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)" (siehe Link).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen.
Weiterführende Informationen
Dokumente
- Antrag Gestattung vorübergehender Ausübung eines Gaststättengewerbes
Antrag Gestattung vorübergehender Ausübung eines Gaststättengewerbes
- Antrag Gestattung vorübergehender Ausübung eines Gaststättengewerbes