Radwege in Fahrtrichtung nutzen


Schild Fußgängerweg Radfahrer frei
Hier gilt: Rad- und Fußweg nur rechts in Fahrtrichtung nutzen, sofern auf beiden Straßenseiten vorhanden.

Denn auch mit dem Fahrrad gilt, dass grundsätzlich auf der rechten Seite der Straße gefahren werden muss. Auch wenn auf den Radwegen in den Ortschaften der Gemeinde Simmerath meist wenige Radfahrer gleichzeitig unterwegs sind und man deshalb aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit dazu verleitet ist, auf der falschen Seite zu fahren, kann das verheerende Folgen haben: Autofahrer beachten beim Ausfahren aus Straßen oder Hofeinfahrten inbesondere beim Rechtsabbiegen oft nur den Verkehr, der von links kommt - auch auf dem Radweg. Das kann schnell zu gefährlichen Unfällen zwischen ausfahrenden Autos und Radfahrern auf dem falschen Radweg führen. Viele Einfahrten sind aufgrund der eindeutigen Verkehrsregelung darüber hinaus so angelegt, dass der Geh- und Radweg von rechts kommend nur schlecht oder gar nicht einsehbar ist, da von dort laut Straßenverkehrsordnung kein Verkehr kommen darf. 

Es wird daher eindringlich darum gebeten, zur Wahrung der Sicherheit aller Beteiligten immer den Radweg auf der rechten Seite der Straße in Fahrtrichtung zu benutzen.