Kultur-Schecks für starke Kultur im ländlichen Raum ab Sommer 2026
Ab Sommer 2026 unterstützt die NRW-Landesregierung Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote mit Kultur-Schecks über je 500 Euro.
Was wird gefördert:
öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026
Wer ist antragsberechtigt:
Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens
Einfaches Antragsverfahren:
Spätestes vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung sind Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal "Kultur.Web" einzureichen.
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