Straßenbeleuchtung im Baugebiet "Am Meisenbruch"


Luftaufnahme vom Baugebiet

Hierfür gibt es einen einfachen Grund: Mit der Erschließung und der erfolgten Widmung der Straße tritt auch die Verkehrssicherungspflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um eine öffentliche Straße. Deshalb muss die Straße unabhängig vom Stand der Bebauung beleuchtet werden. Die Alternative hierzu wäre eine Sperrung der Straße. Das würde aber auch bedeuten, dass Grundstückseigentümer zum Beispiel für bereits laufende Vermessungsarbeiten die Straße nicht mehr befahren dürften. Die Stromkosten, die für die Beleuchtung der Straße anfallen, sind aufgrund der verbauten LED-Leuchten mit ca. 1,50€/Tag ebenfalls so gering, dass sie keinen Grund für eine Sperrung darstellen.