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Mähroboter dürfen nur noch tagsüber fahren

Schmitz, Jessica, © Gemeinde Simmerath
Diese Vorschrift gilt für die gesamte StädteRegion Aachen und damit auch für das Gebiet der Gemeinde Simmerath. Für den Gebrauch von Mährobotern bedeutet es, dass diese ab 01. September 2026 nur noch tagsüber betrieben werden dürfen.
Hintergrund ist der Schutz von wildlebenden Tieren, allen voran von Igeln. Igel sind seit 2024 auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion als "potentiell gefährdet" eingestuft, ihre Bestände gehen auch in Deutschland zurück. Sie gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Igel nutzen häufig Grünanlagen, Friedhöfe und private Gärten als Lebensraum, hier stellen Mähroboter für die nachtaktiven Tiere eine große Gefahr dar. Igel bleiben bei Gefahr ruhig stehen und rollen sich zusammen, dadurch werden sie von Mährobotern überrollt und durch die scharfen Messer verletzt oder getötet. Auch für sonstige Kleinsäuger, Amphibien, Reptilien sowie wirbellose Tiere stellen die Mähroboter eine Gefahr dar.
Das Verbot zum Betrieb von Mährobotern gilt in der Zeit einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Es betrifft alle Mähroboter, die selbsttätig (nicht ferngesteuert) eine vorgegebene Rasenfläche mähen können.
Die Allgemeinverfügung finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 23/2026 der StädteRegion Aachen (S. 131)