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Private Videoüberwachung: Was ist nach DS-GVO erlaubt und was nicht?
Vielen Verantwortlichen, die Kameras zum Beispiel zum Zwecke der Überwachung ihres Privatgrundstückes aufhängen oder Dashcams am Auto im Straßenverkehr nutzen, sind die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Grenzen schlichtweg nicht bekannt.
Daher hat die LDI zur allgemeinen Aufklärung Informationen zusammengestellt, die auf den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden beruhen. Hier wird beispielsweise darüber aufgeklärt, was bei der Installation und Ausrichtung von Videokameras datenschutzrechtlich zu beachten ist: