Kultur-Schecks: 500€ für kulturelle Veranstaltungen


Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026. Anträge stellen können

  • Vereine
  • Organisationen
  • Initiativen 

mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. 

Das Antragsverfahren für die Kultur-Schecks ist bewusst einfach gehalten: Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe, beispielsweise für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. 

Insgesamt stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung, sodass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Gerade kleinere Projekte werden so mit minimalem bürokratischem Aufwand maximal unterstützt.  

Kontakt

+49 2931 82-5070