Ehrenamtskarte: Anforderungen für den Erhalt gesenkt


Anspruch auf die Ehrenamtskarte hat in Zukunft, wer mindestens vier Stunden pro Woche (vorher: fünf Stunden) beziehungsweise 250 Stunden pro Jahr (vorher: 200 Stunden) ehrenamtlich tätig ist. Das gilt auch für Personen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Aufwandsentschädigung darf dabei die steuerlichen Freibeträge der Ehrenamtspauschale (960 €) beziehungsweise der Übungsleiterpauschale (3.300 €/Jahr) nicht übersteigen. 

Was ist die Ehrenamtskarte? 
Die Ehrenamtskarte ist ein landesweites Projekt, um bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und zu würdigen. Sie wird seit 2012 in der Gemeinde Simmerath ausgegeben. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten diverse Vergünstigungen bei Einrichtungen in ganz NRW. 

Ansprechpartnerin

Keine Mitarbeitende gefunden.