Ehrenamtskarte: Anforderungen für den Erhalt gesenkt
Anspruch auf die Ehrenamtskarte hat, wer mindestens vier Stunden pro Woche (vorher: fünf Stunden) beziehungsweise 200 Stunden pro Jahr (vorher: 250 Stunden) ehrenamtlich tätig ist. Das gilt auch für Personen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Aufwandsentschädigung darf dabei die steuerlichen Freibeträge der Ehrenamtspauschale (960 €) beziehungsweise der Übungsleiterpauschale (3.300 €/Jahr) nicht übersteigen.
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist ein landesweites Projekt, um bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und zu würdigen. Sie wird seit 2012 in der Gemeinde Simmerath ausgegeben. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten diverse Vergünstigungen bei Einrichtungen in ganz NRW.
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