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RATHAUS & POLITIK

Ausschreibungen und Vergaben

Ausschreibungen und Vergaben

Seit dem 01.01.2026 gelten in Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB neue Regelungen. Die Streichung des § 26 KomHVO und Einführung des § 75a GO NRW führt dazu, dass die Gemeinde Simmerath zukünftig die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nicht mehr anwenden muss. Die bisherigen Regelungen oberhalb der EU-Schwellenwerte bleiben unverändert.

Im Rahmen des § 75a Abs. 2 GO NRW hat der Rat der Gemeinde Simmerath in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Satzung über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Gemeinde Simmerath unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB beschlossen. Diese Satzung kann auf der Website der Gemeinde Simmerath unter Ortsrecht und Satzungen eingesehen werden.

Ab einem Auftragswert von 50.000 € netto, bis zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten nach § 106 GWB, führt die Verwaltung ab dem 01.01.2026 Vergabeverfahren im Rahmen der neuen Satzung durch. Aufgrund der Änderungen können die Vergabeverfahren zukünftig deutlich unbürokratischer durchgeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass über die Angebotsinhalte verhandelt werden kann. Eine Darstellung über den Ablauf des jeweiligen Verfahrens wird bei jeder Ausschreibung / Angebotsanfrage beigefügt. Die Anforderungen an die Angebote werden in den Vergabeverfahren durch die Gemeinde so ausgestaltet, dass es den Unternehmen so einfach wie möglich gemacht wird, ein Angebot abzugeben.

Seit dem 01.01.2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte:

  • 216.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen
  • 5.404.000 € netto für Bauleistungen

Übersteigt der geschätzte Auftragswert diese Schwellenwerte ist die Gemeinde Simmerath dazu verpflichtet, eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.

Die Gemeinde Simmerath wird auch zukünftig die Ausschreibungen im Rahmen der o.g. Satzung sowie die Ausschreibungen nach VgV und VOB/A EU auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen veröffentlichen bzw. über das Vergabeportal abwickeln. Das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen finden Sie unter folgendem Link:

Die Unterlagen der Ausschreibungen stehen Ihnen dort in digitaler Form zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. Ausschreibungsgebühren entstehen bei der Nutzung des elektronischen Portals nicht.

Interessierte Unternehmen können sich von diesem Vergabemarktplatz über alle europaweiten und öffentlichen Ausschreibungen der Gemeinde Simmerath oder auch anderer Kommunen, die an den Vergabemarktplatz NRW angeschlossen sind, automatisiert benachrichtigen lassen.

Registrierung

Zur vollständigen Nutzung des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen ist lediglich eine einmalige und kostenfreie Registrierung Ihres Unternehmens auf dem Vergabemarktplatz NRW notwendig. Mit diesen Zugangsdaten haben Sie dann Zugriff auf alle relevanten Funktionen auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen. Unter folgendem Link können Sie sich auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren:

Falls Ihr Unternehmen bereits auf dem Vergabemarktplatz NRW registriert ist, können Sie diese Benutzerdaten für die Anmeldung auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen verwenden.

Angebotsbearbeitung

Nach dem Herunterladen können Sie die Ausschreibungsunterlagen auf Ihrem eigenen PC elektronisch bearbeiten. Die heruntergeladenen Ausschreibungsunterlagen können Sie natürlich auch ausdrucken und per Hand ausfüllen und anschließend einscannen. Bitte beachten Sie allerdings, dass die Angebotsabgabe in der Regel nur elektronisch über das Vergabeportal zulässig ist.

Die Vergabeunterlagen können auf dem Portal kostenfrei abgerufen werden. Für die Angebotsabgabe ist die zuvor beschriebene kostenfreie Registrierung erforderlich.

Hinweise für Bieter

Bitte beachten Sie, dass durch den Wegfall der verpflichtenden Anwendung der VOB/A und UVgO auch folgendes entfällt:

  • Bekanntgabe des Submissionsergebnisses nach § 14 Abs. 6 VOB/A.
  • Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 4 VOB/A für beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € netto.
  • Bekanntmachungen gemäß §20 Abs. 3 Nr.1 VOB/A für erfolgte Vergaben nach beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb über 25.000 €, gemäß §20 Abs. 3 Nr.2 VOB/A für erfolgte freihändige Vergaben über 15.000 € und gemäß §30 Abs. 1 UVgO für erfolgte Vergaben nach beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

Ansprechpartnerin

Für Rückfragen zu den neuen Regelungen im Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:

Frau Silja Carl

+49 2473 607-157

Bitte beachten Sie:
Eine Veröffentlichung über die Internetseite der Gemeinde Simmerath erfolgt nicht mehr.