Rathaus Simmerath mit einem Baum im Vordergrund

RATHAUS & POLITIK

Verbrennen von Heckenschnitt und Schlagabraum wieder erlaubt


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Die diesbezügliche Bekanntmachung hängt in der Zeit vom 14. September 2026 bis einschließlich 01. Oktober 2026 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Gemeinde Simmerath aus.

Die Allgemeinverfügung über das Verbrennen von Heckenschnitt und Schlagabraum ist im Ortsrecht der Gemeinde Simmerath abrufbar:

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