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Beleuchtungen müssen ausgeschaltet werden

© Gemeinde Simmerath
Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden
Laut der Verordnung werden auch in der Gemeinde Simmerath ab dem 1. September die Beleuchtungen von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern ausgeschaltet.
Eine Ausnahme gilt für kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Außerdem bleiben Beleuchtungen, die die Verkehrssicherheit gewährleisten oder zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, weiterhin eingeschaltet.
Regelung für beleuchtete Werbeanlagen
Darüber hinaus ist der Betrieb von beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.
