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Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)
Leistungsbeschreibung
Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gem. § 2 Gaststättengesetz (GastG).
Für eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz wechseln Sie bitte zu "Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz" (siehe Link).
Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpersonen.
Erforderliche Unterlagen
siehe beigefügtes Merkblatt sowie Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtliche Erlaubnis
Kosten
600,-- € (bis 100 m²)
800,-- € (100-200 m²)
1.200,-- € (über 200 m²)
Verfahrensablauf
Die Unterlagen müssen nach Terminabstimmung eingereicht werden.
Weiterführende Informationen
Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer Schank-/Speisewirtschaft
Antrag auf Erteilung einer Schank-/Speisewirtschaft
- Merkblatt Gaststättenerlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Schank-/Speisewirtschaft