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Blinden- und Gehörlosenhilfe
Leistungsbeschreibung
Zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Auf der Webseite des LVR finden Sie umfangreiche Informationen sowie Onlineanträge und Formulare.
Sie erhalten die Anträge außerdem im Rathaus.
Anträge / Formulare