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Gewerbesteuer
Kurztext
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag und stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gewerbesteuer berechnet sich durch Anwendung des Hebesatzes auf den vom Finanzamt vorgegebenen Messbetrag.
Leistungsbeschreibung
Veranlagung über separaten Bescheid.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung (siehe Link) festgelegt.Anträge / Formulare