Informationen zur Stichwahl
Informationen zur Stichwahl
Am 28.09.2025 findet die Stichwahl für die Wahl des Städteregionsrates bzw. der Städteregionsrätin zwischen Dr. Tim Grüttemeier (CDU) und Janine Köster (SPD) statt, da keiner der Kandidaten bzw. keine der Kandidatinnen bei der Wahl am 14.09.2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Möglichkeiten der Stimmabgabe
Die Wahlberechtigten aus Simmerath können somit am Sonntag, dem 28.09.2025, bei der Stichwahl noch einmal ihre Stimme abgeben. Das geht entweder an der Urne im Wahllokal oder per Briefwahl.
Ab Freitag, 19.09.2025, gehen allen Briefwählerinnen und -wählern, die zusammen mit dem Antrag für den 14.09.2025 den Antrag für die Stichwahl am 28.09.2025 gestellt haben, die Briefwahlunterlagen ohne erneuten Antrag automatisch per Post zu.
Sollten Sie die Briefwahl für die Stichwahl noch nicht beantragt haben, können Sie dies auf folgendem Wege tun:
- über den Online-Antrag zur Briefwahl Online-Antrag
- persönlich beim Wahlamt (Rathaus 1, 52152 Simmerath, Raum 100 - wichtig: Mitnahme der Unterlagen oder Wahl direkt vor Ort erst ab Freitag, 19.09.2025 möglich)
- über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Sie im Vorfeld der Wahl am 14.09.2025 erhalten haben
- formlos per Mail an wahlamt@gemeinde.simmerath.de oder Post an Gemeinde Simmerath, Wahlamt, Rathaus 1, 52152 Simmerath (folgende Angaben sind zwingend erforderlich: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort sowie ggf. abweichende Versandadresse)
Eine erneute Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl wird nicht versandt. Die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl am 14.09.2025 gilt auch für die Stichwahl am 28.09.2025. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr verfügbar hat, sollte sich sowohl für die Beantragung von Briefwahl als auch im Wahllokal mit Personalausweis ausweisen können.
Fristen
Die Frist für die Beantragung der Briefwahl endet am Freitag, 26.09.2025, 15.00 Uhr (Eingang beim Wahlamt). Verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine können noch bis zum Tag vor der Wahl, 27.09.2025, 12.00 Uhr beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung endet die Frist am 28.09.2025 um 15.00 Uhr.
Der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein muss bis spätestens Sonntag, 28.09.2025, um 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Simmerath eingegangen sein.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro ist zu den Öffnungszeiten der Dienststellen des Rathauses geöffnet.
Montag Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch Von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag Von 08:30 bis 13:00 Uhr
Am Freitag, 26.09.2025, ist das Briefwahlbüro bis 15.00 Uhr geöffnet.