Kommunalwahl 2025
Kommunalwahlen 2025
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, dem 14. September 2025, statt. In direkter Wahl werden gewählt:
- der Bürgermeister der Gemeinde Simmerath
- der Gemeinderat der Gemeinde Simmerath
- der Städteregionsrat oder -rätin
- der Städteregionstag
Etwaige Stichwahlen finden am Sonntag, den 28.09.2025 statt. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d. h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt)
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Simmerath eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist