Europawahl am 9. Juni 2024

Briefwahlunterlagen

Briefwahlantrag online:

  • mit Wahlbenachrichtigung:
    - QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einscannen und Ihre persönlichen Daten sind bereits hinterlegt
  • ohne Wahlbenachrichtigung:
    - Über  "Online-Antrag" persönliche Daten eingeben

Die Beantragung für eine andere Person ist nicht per Online-Antrag möglich. Sollen Unterlagen an eine abweichende Wohnanschrift versandt werden, geben Sie bitte zusätzlich die Versandanschrift an. Die Frist für Online-Anträge endet am 5. Juni 2024. Bei Fragen zum Online-Antragsformular wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Simmerath unter Tel. 02473 / 607-0.


Briefwahlantrag schriftlich:

  • mit Wahlbenachrichtigung:
    - Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an die Gemeinde Simmerath stellen
  • ohne Wahlbenachrichtigung:
    - Antrag schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) an die Gemeinde Simmerath, Wahlamt, Rathaus 1, 52152 Simmerath, stellen.
    - Die Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift ist erforderlich.
    - Die Angabe von Stimmbezirk/Nummer im Wählerverzeichnis ist wünschenswert.

Sollen Unterlagen an eine abweichende Wohnanschrift versandt werden, geben Sie bitte zusätzlich die Versandanschrift an. Eine Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.


Die Beantragung der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ist bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, möglich.

Ansprechpartnerin

Keine Mitarbeitende gefunden.

Gemeinde Simmerath, Wahlamt

Rathaus 1

52152 Simmerath