Kommunalwahlen 2025: Informationen zur Briefwahl


Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 09. und 24. August 2025 versendet. Sie können die Briefwahl bereits online beantragen, bevor Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

Sie können gleichzeitig mit den Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 14. September auch die Briefwahlunterlagen für evtl. Stichwahlen am 28. September 2025 beantragen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, erhalten Sie dann die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt. 

Beantragung

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ab sofort (auch bereits ohne Erhalt der Wahlbenachrichtigung) bis zum 12.09.2025, 15.00 Uhr, beim Wahlamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Der schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag. Nutzen Sie dafür den untenstehenden Link (ab 04.08.2025) oder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Der QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung enthält bereits Ihre persönlichen Daten. Wenn Sie diesen Code scannen, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum zur Identifikation eingeben und schon können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

*** Der Link zum Online-Antrag folgt an dieser Stelle am Montag, 04.08.2025 ***

Alternativ können Sie den Briefwahlantrag über das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder formlos per E-Mail oder Brief stellen. In letzterem Falle muss der Antrag folgende Angaben enthalten:

  • Wahltermin(e) 14.09.2025 und/oder 28.09.2025
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • ggf. abweichende Versandadresse

Der formlose Antrag ist zu senden an: 

Wahlamt

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Anträge können zu den Öffnungszeiten der Dienststellen im Rathaus auch persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit.

Grundsätzlich wird ein Wahlscheinantrag für die eigene Person gestellt. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vorweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Fristen

Der Antrag auf Briefwahl muss bis zum 12. September 2025, 15 Uhr, eingegangen sein. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Versand per Post mehrere Tage dauern kann. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, kann der Antrag auf Briefwahl noch am Wahltag, 14. September 2025, bis 15 Uhr gestellt werden. 

Der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein muss bis spätestens Sonntag, dem 14. September 2025, um 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Simmerath eingegangen sein.


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