Fördermöglichkeit zur Struktur- und Dorfentwicklung
Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, zu unterstützen. Die ländlichen Räume sollen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und ausgebaut werden.
Die geförderten Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Infrastruktur ländlicher Gebiete beitragen. Ortskerne mit ihren vielfältigen Funktionen als Wohnquartier, Treffpunkt und identitätsstiftender Mittelpunkt nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. Förderfähig könnten beispielsweise sein öffentlich zugängliche Bolzplätze, Bouleanlagen, Skateanlagen, Wetterschutzhütten, usw.
Gefördert werden konkret:
- Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
- Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
- Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
- Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
- Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Einen Förderantrag stellen können:
- juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
- natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.
Antragsfrist und -weg:
Für diese Förderung ist eine vorherige Absprache mit der Gemeinde oder der Bezirksregierung Köln notwendig, um die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten zu können. Die finale Antragsstellung ist vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online über das Förderportal der zuständigen Bezirksregierung Köln möglich.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministerium und der Bezirksregierung.
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