"Europa Schecks" für Projekte mit europäischem Bezug
Bewerben können sich:
- rechtsfähige Vereine (e.V.), z. B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen
- Kultur- und Sporteinrichtungen
- Migrantenselbstorganisationen
- Städte, Kreise und Gemeinden
- Schulen und Hochschulen
- außerschulische Bildungsstätten
Anträge können für Aktivitäten gestellt werden, die sich inhaltlich im Kern mit Europa beschäftigen, den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen:
- Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
- den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
- zur Akzeptanz der Vielfalt in Europa beitragen,
- Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken,
- Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen,•wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit den Ländern des Europarates organisieren,
- mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
- einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten,
- eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.
Die Europa-Schecks unterstützen sowohl kleine als auch umfangreichere Vorhaben mit bis zu 25.000 Euro. Ein finanzieller Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Antragstellung auf Europa-Schecks ist laufend zu fünf Stichtagen im Jahr möglich. Die nächste Antragsfrist ist der 1. August 2025. Die Antragstellung muss mindestens 2 Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen.
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