"Europa Schecks" für Projekte mit europäischem Bezug


Bewerben können sich:

  • rechtsfähige Vereine (e.V.), z. B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen
  • Kultur- und Sporteinrichtungen
  • Migrantenselbstorganisationen
  • Städte, Kreise und Gemeinden
  • Schulen und Hochschulen
  • außerschulische Bildungsstätten

Anträge können für Aktivitäten gestellt werden, die sich inhaltlich im Kern mit Europa beschäftigen, den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen:

  • Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
  • den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
  • zur Akzeptanz der Vielfalt in Europa beitragen,
  • Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken,
  • Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen,•wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit den Ländern des Europarates organisieren,
  • mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
  • einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten,
  • eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.

Die Europa-Schecks unterstützen sowohl kleine als auch umfangreichere Vorhaben mit bis zu 25.000 Euro. Ein finanzieller Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Antragstellung auf Europa-Schecks ist laufend zu fünf Stichtagen im Jahr möglich. Die nächste Antragsfrist ist der 1. August 2025. Die Antragstellung muss mindestens 2 Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier: