Inklusionsscheck NRW: Förderungen für Verbesserung der Barrierefreiheit und Teilhabe


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Maßnahmen und Projekte vor Ort,  die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten, werden mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt.

Alle Anträge können während der Antragsphase bis zum 30. September 2025 online über das Portal Soziales.web des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gestellt werden. Maßnahmen müssen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags.

Ausführliche Informationen zu den Rahmenbedingungen der Förderung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums:


Kontakt

Fachreferat des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

+49 211 855-5