Förderung kultureller Projekte der StädteRegion Aachen
- Bewerben können sich natürliche und/oder jurstische Personen.
- Die Förderanträge können in diesem Jahr bis zum 15.11.2025 einzureichen. Auch für 2026 ist eine Fortführung vorgesehen.
- Eine Entscheidung über die Bewilligung erfolgt zeitnah.
- Da der Antrag möglichst unbürokratisch abgewickelt werden soll, sind für die Bewerbung nur eine kurze Projektbeschreibung sowie der Finanzierungsplan einzureichen.
- Gefördert werden können alle nicht-kommerziellen Projekte, die innerhalb der StädteRegion (mit Ausnahme der Stadt Aachen) durchgeführt werden und zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, der Zuschuss dient einzig der Kofinanzierung des Projektes. Die Förderung kann höchstens 50% der ungedeckten Kosten betragen – maximal 5.000 Euro.
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