Änderungen im Fischereiwesen


Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass Fischereischeine nach altem Muster noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden können. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.

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