Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung in Simmerath
Die Gemeinde Simmerath ist aufgrund des Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) verpflichtet, eine "Kommunale Wärmeplanung (kurz: KWP) aufzustellen. Ziel des Vorhabens "Wärmeplan" ist es, einen Überblick über die Entwicklung der Wärmenachfrage in der Gemeinde zu erhalten sowie Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung über lokale erneuerbare Energiequellen oder unvermeidbare Abwärme aufzuzeigen. Nach der Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans liegt dann ein Umsetzungskatalog mit konkreten Szenarien und Maßnahmen vor.
Das LWPG ist am 20.12.2024 in Kraft getreten. Die Gemeinde erhält für die Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplans einen finanziellen Ausgleich (sog. Belastungsausgleich) vom Land NRW, der die Kosten für die Kommunale Wärmeplanung deckt.
Der Auftrag für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde bereits vergeben. Der Zeitplan sieht vor, dass zunächst eine Bestandsanalyse und eine Potenzialanalyse durchgeführt werden, um Energieeinsparpotenziale sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien zu identifizieren. Anschließend wird ein Zielszenario zur zukünftigen Entwicklung des Wärmebedarfs erarbeitet, das aufzeigt, in welchem Umfang und mit welchem Technologiemix die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 erreicht werden kann.
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Der Fragebogen ist passwortgeschützt. Unternehmen, die von dem Thema betroffen sind, wurden angeschrieben und haben das Passwort mit dem Anschreiben erhalten.
Aktuelle Informationen zum Thema werden über die Webseite und den Newsletter der Gemeinde Simmerath veröffentlicht.